Allgemeine Geschäftsbedingungen der ECM Datensysteme GmbH

I. Geltungsbereich

Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der ECM Datensysteme GmbH (ECM) liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der ECM werden anderslautende Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

II. Vertragsschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen müssen schriftlich erteilt werden und bedürfen zum Vertragsschluß der schriftlichen Bestätigung der ECM.

III. Lieferung

Sämtliche dem Kunden übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

IV. Software

  1. ECM gewährt dem Besteller/Käufer ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, die erworbene ECM-Software zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die die Software geliefert wird, zu nutzen. Das gleiche gilt für die dazugehörende Dokumentation einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen. Alle sonstigen Rechte an der Software und an der Dokumentation einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei der ECM.
  2. Der Besteller/Käufer hat sicherzustellen, daß die gelieferte Software und Dokumentation sowie etwaige Ergänzungen ohne die vorherige Zustimmung von ECM Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Abs. 1 gilt entsprechend. Die Überlassung von Quelltexten ist nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  3. Der Besteller/Käufer verpflichtet sich, den im Original enthaltenen Hinweis auf Urheberrechtschutz, beispielsweise Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte, auch auf anzufertigenden Kopien anzubringen.

V. Preise

  1. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen, sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer wird in der am Tage der Lieferung bzw. Rechnungslegung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich berechnet.
  2. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, frei Bliedersdorf und ohne Verpackung.

VI. Zahlung

  1.  Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir können jedoch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung abhängig machen.
  2. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % pro Jahr zu berechnen.
  3. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt.

VII. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.

VIII. Verpackung und Versand

  1. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten.
  2. Soweit der Käufer eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, behalten wir uns vor, ihm die uns etwa entstehenden Mehrkosten zu berechnen.

IX. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verläßt. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Auftrag des Käufers und unter Berechnung der Selbstkosten die Transportversicherung zu decken.

X. Mängelhaftung und Schadenersatz.

  1. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist.
  2. Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen.
  3. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Käufer unserer Aufforderung nach Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.
  4. Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. In diesem Fall tragen wir auch die Kosten für den Versand. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  5. Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muß in fachgerechter Verpackung erfolgen.
  6. Durch Instandsetzung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungspflichten weder gehemmt noch unterbrochen.

XI. Instandsetzungen

  1. Eine Instandsetzung erfolgt ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt.
  2. Bei mangelhafter Instandsetzung sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ware zu beanstanden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen.
  3. Schadensersatzansprüche werden nur innerhalb Ziffer X Abs. 4 Satz 3 anerkannt.

XII. Sonstige

Anderweitige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

XIII. Warenkennzeichnung, Schutzrechte

  1.  Eine Veränderung unserer Waren und jede Sonderstempelung, die als Ursprungskennzeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnte, daß es sich um ein Sondererzeugnis handelt, sind unzulässig.
  2. Bei nach Angabe des Käufers gefertigter Ware übernehmen wir keinerlei Haftung dafür, daß fremde Schutzrechte nicht verletzt werden; dies gilt auch dann, wenn wir an der Entwicklung mitgewirkt oder die Ware nach Angaben des Käufers entwickelt haben.

XIV. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

XV. Gerichtstand

Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – auch aus Rücktritt – sich ergebenden Streitigkeiten ist Buxtehude.